Das Justizgebäude Aschaffenburg wurde durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg geplant und zwischen 1957 und 1960 als Ersatzneubau für den im Krieg zerstörten historistischen Vorgängerbau errichtet (Arch. Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Eberhard Eiser). Als herausragendes Zeugnis der Architektur des Wiederaufbaus wurde es 2012 unter Denkmalschutz gestellt. Insgesamt zeichnet sich die sorgfältig und bis ins Detail durchgeplante Architektur des Justizgebäudes außen wie im Inneren durch eine hohe Qualität in der Gestaltung, der räumlichen Organisation und Stimmung, der Auswahl der Materialien sowie der konstruktiven Ausführung aus.
Die richtungsweisende Entscheidung das Justizgebäude zu erhalten und dessen Zukunft als Gerichtsstandort durch Sanierung und Aufstockung zu sichern, ist im Hinblick auf die Frage nach dem Umgang mit dem baulichen Erbe der Nachkriegszeit einerseits sehr zu begrüßen. Andererseits stellt die Errichtung einer Aufstockung einen erheblichen und planerisch komplexen Eingriff in den Bestand dar. Der Bestand wird denkmalgerecht saniert. Die Aufstockung versteht sich als eine selbstbewusste, zeitgenössische Ergänzung des bestehenden Ensembles, deren eigenständige konstruktive Struktur, Materialität und Rhythmus den Dialog mit der Architektur des Justizgebäudes sucht, ohne dessen formale Sprache direkt zu zitieren oder gar fortzuführen.
Aschaffenburg 2015—2023
Fthenakis Ropee Architektenkooperative